Empfohlen ist die Impfung für alle Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Es ist keine Prüfung des Immunstatus vor der Impfung notwendig.
Bei bestimmten Personengruppen mit einem erhöhtem Risiko für Herpes Zoster (beispielsweise mit schweren Grunderkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen) wird die Impfung ab 18 Jahren empfohlen. Auch Personen, die bereits eine Herpes Zoster Infektion durchgemacht haben, können geimpft werden.
Derzeit sind zwei Impfstoffe zugelassen: ein Lebendimpfstoff (Zostavax) und der Totimpfstoff Shingrix. Empfohlen ist die Verwendung des Totimpfstoffs, aufgrund der langanhaltenden Wirksamkeit zur Vorbeugung von Herpes Zoster. Der Totimpfstoff Shingrix ist seit Herbst 2021 in Österreich erhältlich.
Der Lebendimpfstoff Zostavax verliert nach wenigen Jahren an Wirksamkeit und ist bei Immunschwäche ungeeignet. Daher wird er nicht mehr empfohlen.
Hinweis
Der Totimpfstoff wird zweimalig intramuskulär (i.m.) in einem Abstand von mindestens zwei Monaten (zwei bis sechs Monate möglich) verabreicht. Derzeit ist keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung verfügbar.
Quelle: Impfplan Österreich 2023
Hinweis
Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.