Standesamt

Standesamt der Gemeinde Gerersdorf
Standesamtsverband Markersdorf-Haindorf

Romana Pawlik

Telefon: 02749/2261
Fax: 02749/2261-8
e-mail: pawlik@markersdorf-haindorf.at

Öffnungszeiten:
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Zuständig für: 
Ausstellung aller amtlichen Urkunden, Dokumente und Beglaubigungen für:
Hochzeiten
Geburten
Sterbefälle
Staatsbürgerschaft


Geburt
Für die Eintragung einer Geburt sind notwendig:


eheliche Geburt: 
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern


uneheliche Geburt:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren Auflösung(falls die Mutter verheiratet war)


Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Geburt) ausgestellt.

Staatsbürgerschaftsnachweis 
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Standesamt ausgestellt.

Benötigt werden:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.


Eheschließung
Es sind folgende "Originaldokumente" vorzulegen:

Bräutigam: 
Auszug aus dem Geburtenbuch
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Falls bereits geschieden: 
Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)

Falls verwitwet: 
Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode der Frau ausgestellt)

Braut: 
Auszug aus dem Geburtenbuch
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Falls bereits geschieden:
Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)

Falls verwitwet:
Heiratsurkunde der letzen Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt)

Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.

Sterbefall
Für die Eintragung eines Sterbefalles sind vorzulegen:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe ( Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
Staatsbürgerschaftsnachweis

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.

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