Standesamt


Standesamt der Gemeinde Gerersdorf
Standesamtsverband Markersdorf-Haindorf


Romana Pawlik

Telefon: 02749/2261
Fax: 02749/2261-8
 e-mail: pawlik@markersdorf-haindorf.at

Öffnungszeiten:
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Zuständig für:
Ausstellung aller amtlichen Urkunden, Dokumente und Beglaubigungen für:

  • Hochzeiten
  • Geburten
  •  Sterbefälle
  • Staatsbürgerschaft


Geburt
Für die Eintragung einer Geburt sind notwendig:


 eheliche Geburt:

  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern


uneheliche Geburt:

  • Geburtsurkunde
  •  Staatsbürgerschaftsnachweis
  •  Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren Auflösung(falls die Mutter verheiratet war)


Geburtsurkunde
 Die Geburtsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Geburt) ausgestellt. Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Standesamt ausgestellt.

Benötigt werden:

  •  Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
  • Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Kinder ist die
  •  Heiratsurkunde der Eltern erforderlich.


Eheschließung
 Es sind folgende "Originaldokumente" vorzulegen:


Bräutigam:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch
  •  Staatsbürgerschaftsnachweis
  •  Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder


Falls bereits geschieden:

  • Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)


Falls verwitwet:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tode der Frau ausgestellt)


 Braut:

  • Auszug aus dem Geburtenbuch
  •  Staatsbürgerschaftsnachweis
  •  Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder


Falls bereits geschieden:

  •  Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile (mit Rechtskraftklausel)


Falls verwitwet:

  •  Heiratsurkunde der letzen Ehe (nach dem Tode des Mannes ausgestellt)


Heiratsurkunde
 Die Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.


Sterbefall
 Für die Eintragung eines Sterbefalles sind vorzulegen:

  •  Geburtsurkunde
  •  Heiratsurkunde der letzten Ehe, gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe ( Sterbeurkunde oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
  •  Staatsbürgerschaftsnachweis

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.

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