Reisepassantrag

Antragstellung bei der Gemeinde

Ab sofort ist es in unserer Gemeinde wieder möglich einen Reisepassantrag zu stellen.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.

Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt und an eine Adresse nach Wahl zugestellt.

Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst an eine Adresse nach Wahl zugestellt. 

Erfassung der Fingerabdrücke

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass"). Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Die Fingerabdrücke werden bei Antragstellung im Inland spätestens zwei Monate nach Versendung des Dokuments bzw. bei Antragstellung im Ausland spätestens vier Monate nach Versendung des Dokuments gelöscht, somit bleiben die Fingerabdrücke nur am Chip im Reisepass gespeichert.

Erforderliche Unterlagen

Gebärdensprachvideo

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Kosten

  • Reisepass: 75,90 Euro
  • Expresspass: 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).


Rechtsgrundlagen

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