Bauangelegenheiten

Ob ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig, anzeigenpflichtig oder bewilligung- und anzeigenfrei ist, können Sie vorweg in der NÖ Bauordnung 1996 von § 15 - § 17 nachlesen. Die erforderlichen Antragsbeilagen sind in § 18 und § 19 dargestellt. 

Zuständig

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