Änderung des Hundehaltegesetzes mit 01. Juni 2023

Foto junger Hund
  • Meldepflicht für alle ab dem 1. Juni 2023 neu gehaltenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde samt Vorlage von Nachweisen
  • Allgemeiner Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) und Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme pro Hund € 725.000,-)- Vorlage bei Anmeldung
  • Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung des Hundhaltegesetzes bereits einen Hund halten, müssen binnen 2 Jahren (also bis spätestens 1. Juni 2025) eine (angepasste) Haftpflichtversicherung nachweisen
  • Festlegung einer Obergenze von grundsätzlich maximal fünf Hunden (sachlich begründete Ausnahmen möglich z.B. junge Hunde)

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffälligen Hunden gilt weiterhin, dass die Hundehalter den erweiterten Sachkundeausweis im Ausmaß von zehn  Stunden nachzuweisen bzw. zu erbringen haben.

Nähere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung - Hundehaltegesetz

31.05.2023

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