Friedhof

Veränderungen an der Grabstelle müssen im Gemeindeamt gemeldet werden.

Die Erneuerungsgebühr für weitere zehn Jahre wird im Juni vor Ablauf der bestehenden Benützungsgebühr vorgeschrieben.

Siehe dazu die entsprechenden Verordnungen:

Friedhofsordnung

Friedhofsgebührenordnung

Zuständig

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