Folgendes ist zu beachten:
Förderungen für das Kalenderjahr 2024 können noch bis zum 28.02.2025 eingereicht werden. Sollte Ihre Renovierung oder eine ähnliche Maßnahme bis ins Jahr 2025 andauern, stellen Sie bitte sicher, dass die Leistungen aus dem Jahr 2024 auf separaten Rechnungen ausgewiesen sind oder in einer Gesamtrechnung klar und eindeutig getrennt aufgeführt werden.
Keine Korrekturmöglichkeit nach dem 28.02.2025.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge vollständig und korrekt sind, da nach dem 28.02.2025 keine Korrekturen mehr möglich sind. Die Bearbeitungsdauer ab Einreichung beträgt aktuell mehrere Wochen.
Derzeit kommt es zu einem erhöhten Antragsvolumen. Die Bearbeitungsdauer kann sich daher etwas verzögern. Sie können den Status Ihres Antrages jederzeit unter folgendem Link abrufen: https://handwerkerbonus.gv.at/status/
KEINE SORGE – alle fristgerecht eingebrachten Anträge werden bearbeitet!
Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, die kurz vor Fristende eingereicht werden, können nicht mehr positiv bearbeitet werden. Reichen Sie daher Ihre Anträge frühzeitig ein und prüfen Sie diese sorgfältig.
Weitere Informationen:
Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 –
Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025
Über den Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.
Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
HIER finden Sie die genauen Infos zur Beantragung des Handwerkerbonus.