Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu
steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und
Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Die Förderung wird mit nationalen Mitteln des Bundes finanziert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich
• ausschließlich an Privatpersonen
• mit einem Wohnsitz in Österreich
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten,
Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise
in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte (E-Geräte) sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen
betrieben werden. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie HIER.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen
oder gemietet sein. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderungsfähigen Geräten sind
förderungsfähig (zum Beispiel: defektes Rad eines Staubsaugers).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
• 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
• 30 Euro für einen Kostenvoranschlag
Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den
die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben
Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro E-Gerät inklusive Kostenvoranschlags mit maximal 130 Euro
begrenzt.
Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes
verwendet werden. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Geräte-Retter-Bon kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und
innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim
Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das
Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Weitere Informationen zur Förderungsaktion sowie das Kontaktformular für Auskünfte und Fragen finden Sie
unter www.geräte-retter-prämie.at.